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Landesentwicklung

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Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012

Die Sächsische Staatsregierung hat am 20. Dezember 2011 den
1. Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 (LEP 2012) für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen betroffenen Stellen (Träger öffentlicher Belange) freigegeben.

Der Landesentwicklungsplan ist das fachübergreifende Konzept für die zukünftige räumliche Entwicklung Sachsens in den nächsten zehn Jahren. Mit dem Entwurf des LEP 2012 wird zudem der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr (FEV), der gemäß SächsLPlG bis zum 31.12.2011 galt, abgelöst.

Nach der Bekanntmachung der Auslegung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 3 am 19. Januar 2012 fand vom 27. Januar bis 23. März 2012 ein umfassendes Beteiligungsverfahren nach  §§ 9, 10 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 6 Abs. 2 SächsLPlG statt. Im Zuge der Anhörung wurde der Entwurf an rund 1100 Träger öffentlicher Belange versendet, die innerhalb von acht Wochen dazu Stellung nehmen konnten. Zur umfassenden Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Planentwurf - einschließlich Umweltbericht und dem Anhang Landschaftsprogramm - bei den Landesdirektionen, den Kreisverwaltungen, den  Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie bei den Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände ausgelegt. Erstmalig war es auch möglich, Stellungnahmen im Rahmen einer Online-Beteiligung abzugeben.

Zu den Planunterlagen sind bisher weit über 1000 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von Bürgerinnen und Bürgern mit zahlreichen Einzelhinweisen eingegangen. Es wird um Verständnis gebeten, dass neben den automatisierten Eingangsbestätigungen im Online-Verfahren keine gesonderten Eingangsbestätigungen versandt werden.

In einem umfassenden Abwägungsverfahren werden nunmehr alle vorgebrachten Anregungen und Hinweise einzeln erfasst und auf ihre mögliche Berücksichtigung hin geprüft. Eine Mitteilung von Zwischenergebnissen im laufenden Abwägungsverfahren an Verfahrensbeteiligte erfolgt nicht. Die Abwägungsvorschläge werden dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt.

Sollte der Planentwurf des LEP 2012 gegenüber der Fassung vom 20. Dezember 2011 geändert werden,  wird es im Jahr 2012 erneut ein Beteiligungsverfahren mit Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den geänderten Planaussagen geben.

Die Planunterlagen zum Entwurf LEP 2012 sind hier weiterhin zugänglich.

Zur Online-Beteiligung geht es hier.

Ansprechpartner:

Frau Referatsleiterin Margit Hegewald

Herr Christian Glantz

Herr Frank Michler

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