Landesentwicklungsbericht 2015
Raumbedeutsame Entwicklungen sind insbesondere Planungen und Maßnahmen mit Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans. Hierüber erstellt die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde zur Unterrichtung des Landtags regelmäßig, mindestens einmal in jeder Legislaturperiode, einen Bericht. (§ 17 Abs. 1 SächsLPlG)
Der allgemeine Berichtszeitraum des Landesentwicklungsberichtes 2015 (LEB 2015) umfasst im Wesentlichen die Jahre 2010-2014. Er schließt damit nahtlos an den Berichtszeitraum des LEB 2010 an.