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„Vitale Regionen“ – Verbesserte Daseinsvorsorge durch interkommunale Zusammenarbeit

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) hat am 21. Mai 2021 den Aufruf zu einem Modellprojekt „Vitale Regionen“ – „Verbesserte Daseinsvorsorge durch interkommunale Zusammenarbeit“ herausgegeben.

Der Sächsische Landtag hat in der 20. Kalenderwoche 2021 den Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossen. Darin sind investive Mittel zur Verbesserung der Daseinsvorsorge durch interkommunale Zusammenarbeit als Modellprojekt „Vitale Regionen“ vorgesehen. Für die Jahre 2021 und 2022 stehen hierfür jeweils 2 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Landkreise, Kreisfreien Städte, Gemeinden sowie kommunalen Zweck- und Verwaltungsverbände haben damit für die Jahre 2021 und 2022 die Möglichkeit, investive Vorhaben der Regionalentwicklung bei den Regionalen Planungsverbänden anzumelden.

Gefördert werden sollen investive Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährleistung der regionalen Daseinsvorsorge unter den Erfordernissen des demografischen Wandels. Angemeldet werden können beispielsweise Vorhaben, die

  • regional angepasste Konzepte (Strategie- und Handlungskonzepte) der Daseinsvorsorge in dünn besiedelten oder strukturschwachen Räumen umsetzen, um eine bedarfsgerechte und bezahlbare lnfrastrukturversorgung in den wichtigsten Bereichen der Daseinsvorsorge (z. B. Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, Straßen, medizinische Grundversorgung, Schulangebot, Katastrophenschutz, Grundausstattung in den Bereichen Kinder, Sport und Senioren) insbesondere auch hinsichtlich der Erreichbarkeit künftig zu gewährleisten,
  • interkommunale Nutzung von Einrichtungen und Angeboten ermöglichen, fördern und optimieren, Qualität von Angeboten der Daseinsvorsorge interkommunal steigern,
  • der Schaffung, Umstrukturierung oder Erhaltung notwendiger gemeinsamer kommunaler Einrichtungen und Angebote der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge dienen,
  • der abgestimmten nachhaltigen Berücksichtigung der demografischen Veränderungen sowie der Sicherung der - ggf.  funktionsteiligen - Versorgung im Verflechtungsbereich zentraler Orte dienen.

Die Regionalen Planungsverbände sind aufgerufen, dem SMR möglichst bis zum 30. Juli 2021 eine Aufstellung der priorisierten Vorhabensanmeldungen zuzuleiten. Danach sollen die notwendigen Abstimmungen mit den jeweils betroffenen Ressorts erfolgen und die dann priorisierten Vorhaben an die LDS zur Einleitung der Förderverfahren gemeldet werden.

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