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Unterstützung für fusionswillige Kommunen

Insbesondere die mit dem fortschreitenden demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen haben in den Jahren seit der Gemeindegebietsreform 1998 eine Reihe von Städten und Gemeinden zu weiteren freiwilligen Zusammenschlüssen veranlasst. Auch die gestiegenen Anforderungen der Bürger an Service, die Qualität und die Effizienz von Verwaltungsleistungen lassen sich in größeren Gemeinden besser erfüllen. Die Zahl der Gemeinden im Freistaat Sachsen hat sich infolgedessen zwischen den Jahren 2001 und 2021 von 540 auf bislang 419 verringert. Weitere Städte und Gemeinden beabsichtigen gegenwärtig und perspektivisch einen freiwilligen kommunalen Zusammenschluss.

Eine Reihe von Maßnahmen und Hilfen unterstützt die Kommunen bei solchen Vorhaben:

Gebietsstrukturelles Leitbild:

Einen allgemeinen Orientierungsrahmen hat die Sächsische Staatsregierung am 26. Oktober 2010 mit den die aktuellen Erfordernisse berücksichtigenden »Grundsätze für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen« - das gebietsstrukturelle Leitbild - beschlossen. Das Leitbild liegt in der 3. überarbeiteten Fassung aus 2015 vor.

Kerninhalte:

  • Strukturelles Ziel ist die Bildung von Einheitsgemeinden. Die Bildung neuer bzw. die Erweiterung bestehender Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbände wird nicht mehr unterstützt.
  • Gemeinden sollen im ländlichen Raum mindestens 5.000 Einwohner und im Verdichtungsraum unmittelbar um die Oberzentren mindestens 8.000 Einwohner aufweisen.
  • Bei einer freiwilligen Gemeindefusion soll die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2025 berücksichtigt werden. Ziel ist die Bildung starker und zukunftsfähiger Gemeinden. 
  • Die grundsätzliche Bindung an die verwaltungsräumlichen Entscheidungen in den Gemeindegebietsreformgesetzen 1998 bleibt bestehen. Für Verwaltungsgemeinschaften und –verbände werden Zusammenschlüsse im gebietlichen Bestand präferiert. Auflösungen oder Austritte sind regelmäßig nicht im Sinne des Leitbildes.

Mit diesen Grundsätzen wird den Städten und Gemeinden eine fachlich-rechtliche Orientierung gegeben. Sie soll den Gemeinden gebietsstrukturelle Möglichkeiten für die Gestaltung einer langfristig stabilen Entwicklung aufzeigen.

Kommunalrecht:

Die Normen des sächsischen Kommunalrechtes wurden entsprechend den Zielstellungen des Leitbildes durch das »Gesetz zur Erleichterung freiwilliger Gebietsänderungen« vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. Nr. 15 vom 17. Dezember 2012, S. 562) angepasst. Übergangsregelungen bei der kommunalen Haushaltsführung erleichtern zudem den Start der neuen oder erweiterten Gemeinde.
Verwaltungsvorschriften:
Die Verwaltungsvorschrift über die Genehmigung von Gebietsänderungen von Gemeinden (VwVGebÄ) vom 12. November 2013 (SächsABl. Nr. 49, S. 1182) wurde an die geänderten gesetzlichen Grundlagen angepasst.

Finanzielle Anreize:

Gemeinden, die einen Zusammenschluss als Einheitsgemeinde vollzogen haben, profitieren regelmäßig von der Erhöhung der jährlich gewährten Schlüsselzuweisungen nach dem sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG), da sich hierbei der Gewichtungsfaktor nach der veränderten Einwohnerzahl neu bemisst.
Fusionswillige Gemeinden können, sofern eine Beschlusslage die Absichten eines Zusammenschlusses konkretisiert, das Sächsische Staatsministerium der Finanzen über die Landratsämter um Berechnungen zur Höhe der künftig möglichen Schlüsselzuweisungen ersuchen.

Unterstützung durch die FR-Regio:

Die FR-Regio bietet Gemeinden, welche über einen Zusammenschluss nachdenken, vielfältige Möglichkeiten. Sö können in der Vorbereitungs- und Findungsphase beispielsweise nichtinvestive Unterstützung zur Zusammenlegung einzelner Verwaltungsbereiche, für die Durchführung von Machbarkeitsstudien oder die Finanzierung von Beratungsleistungen bis hin zu einem Kümmerer gefördert werden, selbst dann, wenn de Zusammenschluss nicht gelingen sollte.

Leitfaden:

Ein gemeinsam vom Staatsministerium des Innern und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag in dritter Auflage 2015 herausgegebener „Leitfaden für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen“ gibt Auskunft zu vielen Detailfragen in der Praxis der Vorbereitung und des Vollzuges eines Zusammenschlusses von Gemeinden.

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