Aktuell
Die Raumordnung und Landesentwicklung befasst sich mit den unterschiedlichen Anforderungen an den Raum und den sich daraus ergebenden Konflikten und Chancen. Zur Lösung von Konflikten öffentlicher Planungen untereinander, aber auch mit Planungen privater Vorhabensträger – hierzu gehören beispielsweise große Industrieanlagen, Einkaufszentren oder der Abbau von Rohstoffen – bedarf es einer ordnenden Hand, die die einzelnen Entwicklungen im Freistaat Sachsen aufeinander abstimmt und koordiniert. Ziel ist dabei eine optimale Entwicklung des Landes und seiner Teilräume, seiner Lebens-, Umwelt- und Standortqualität.
Leitvorstellung für die Raumordnung und Landesentwicklung ist das Prinzip der Nachhaltigkeit. Das bedeutet, dass die Bedürfnisse unserer Gesellschaft befriedigt werden, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können. Dazu muss die Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit der langfristigen Erhaltung der natürlichen Ressourcen in Einklang gebracht werden.
Darüber hinaus ist seit der Erweiterung der EU im Jahr 2004 die Auseinandersetzung mit Problemen und Tendenzen der europäischen Raumentwicklung, insbesondere die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten Polen und Tschechien, ein zunehmend wichtiger werdendes Thema .








