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Kommunale Gebietsstrukturen

Die Gemeinden und Landkreise stellen eine der tragenden Säulen unseres föderalen Systems dar. Sie sind die Träger der örtlichen Selbstverwaltung und erfüllen zugleich viele weitere, vom Staat übertragene Aufgaben der Daseinsvorsorge. Dies setzt eine entsprechende Leistungsfähigkeit der kommunalen Körperschaften und ihrer Verwaltungen voraus. Ein wesentlicher Aspekt zur Schaffung und Erhaltung dieser Leistungsfähigkeit liegt in der Bildung, Pflege und Weiterentwicklung dafür geeigneter gebietlicher Strukturen. Die sächsische Verfassung und das sächsische Kommunalrecht sehen dafür sowohl die Möglichkeit entsprechender gesetzlicher Regelungen als auch speziell für die Gemeinden die Möglichkeit vor, sich zu gebietlichen Veränderungen und Weiterentwicklungen zu vereinbaren. Seit 1990 haben sich in mehreren Phasen die kommunalen Gebietsstrukturen im Freistaat Sachsen verändert:

  • Kreisgebietsreform 1994/1996
  • freiwillige Gemeindezusammenschlüsse im Vorfeld der Gemeindegebietsreform
  • Gemeindegebietsreform 1998
  • Funktional- und Kreisgebietsreform 2008
  • Phase weiterer freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse seit 2000 bis hin zur Gegenwart.


Im Ergebnis hat sich die Zahl der Landkreise im Freistaat Sachsen von 48 auf gegenwärtig 10 reduziert. Die Anzahl der Gemeinden sank von 1626 im Jahr 1990 auf 415 kreisangehörige Städte und Gemeinden und 3 kreisfreie Städte zum 01.01.2023. 

Näheres siehe unter:

Kommunale Verwaltung Sachsen 

 

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