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    Räumliche Gesamtplanung findet in Deutschland auf der Ebene des Bundes, der Länder, der Regionen sowie auf der Gemeindeebene statt. Sie umfasst die Raumordnung des Bundes, die Landes- und die Regionalplanung als Raumordnung in den Ländern und die kommunale Bauleitplanung. Sie steht als überfachliche und zusammenfassende Planung den Fachplanungen (z. B. Verkehrsplanung, Schulnetzplanung) gegenüber, die sich jeweils nur mit einem speziellen Fachbereich befassen.

    Im Freistaat Sachsen wird für die räumliche Gesamtplanung des Landes der Begriff "Landesentwicklung" verwendet. Er ist gleichbedeutend mit dem Begriff "Landesplanung", betont aber besonders den Aspekt der Entwicklung des Raumes.

    Leitvorstellung der Raumordnung für Bund, Länder und Regionen ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt. Eine zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es, fachübergreifende, mittelfristig angelegte Raumordnungspläne aufzustellen. Diese sind für das Gebiet des Freistaates Sachsen der Landesentwicklungsplan und für dessen Teilräume (Planungsregionen) die Regionalpläne. Anhand dieser Pläne werden raumbedeutsame Einzelvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der angestrebten Entwicklung geprüft.

    Raumordnung ist überörtlich, das heißt sie bezieht sich immer auf einen räumlichen Bereich, der größer ist als der räumliche Bereich einer Gemeinde.

    Darüber hinaus gilt:
     

    • Raumordnung ist eine staatliche Aufgabe.
    • Raumordnung ist eine fachübergreifende Aufgabe – querschnittsorientiert und interdisziplinär.
    • Raumordnung muss die unterschiedlichen Belange der verschiedensten Akteure und deren Nutzungsansprüche im Raum zusammenbringen und gegeneinander abwägen. Die Lösung von Konflikten öffentlicher Planungen und Maßnahmen untereinander, aber auch mit Planungen privater Vorhabenträger – hierzu gehören beispielsweise große Industrieanlagen, Einkaufszentren, Windkraftanlagen oder der Abbau von Rohstoffen – ist dabei wesentliches Ziel.
    • Raumordnung ist vorausschauend und langfristig orientiert. Ausgehend vom vorhandenen Zustand muss sie offen und flexibel auf die gesellschaftlichen Veränderungen reagieren und auf den damit verbundenen Wandel der Nutzungsansprüche an den Raum eingehen.
    • Raumordnung dient der optimalen Entwicklung des Landes und seiner Teilräume hinsichtlich Lebens-, Umwelt- und Standortqualität und damit der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen.
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