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Regionale Handlungs- und Entwicklungskonzepte (REK)

Das Regionale Entwicklungs- und Handlungskonzept (REK) ist als ein informelles Planungsinstrument bereits in § 13 des Raumordnungsgesetzes und in § 19 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes verankert. Es soll insbesondere zur Stärkung der regionalen Identität und damit auch zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen dienen.

Die Aufstellung erfolgt nicht im Rahmen eines rechtlich normierten Verfahrens, sondern durch einen gemeinsamen Willensbildungs- und Findungsprozess der verschiedensten strukturpolitisch relevanten Akteure.

Wichtig sind dabei nicht nur die Freiwilligkeit und Gleichberechtigung bei der Zusammenarbeit, sondern auch die bewusste Entwicklung von unten an (sog. »bottom-up-Prinzip«).

Von den Beteiligten werden Zukunftsideen und Leitbilder entwickelt, sowie detaillierte, abgestimmte Lösungsansätze erarbeitet. Das Ergebnis ist ein Konzept zur koordinierten und integrierten Entwicklung eines Kooperationsraumes, in dem die Maßnahmen der Landesentwicklung mit denen der Regionalplanung zusammengeführt werden. Die konkreten Maßnahmen und Projekte werden gemeinsam in Angriff genommen und verwirklicht, so dass das Konzept vor allem durch die »Selbstbindung« der Beteiligten wirkt. Die REK leisten einen Beitrag zur besseren Inwertsetzung harter und weicher Standortfaktoren, zur Stärkung der regionalen Identität und der regionalen Imagebildung.

Im Prozess der Erarbeitung eines REK werden die Entwicklungs-potenziale und -probleme der Region ausführlich analysiert. Auf dieser Grundlage werden in intensiver Diskussion mit allen regionalen Entscheidungsträgern Entwicklungsziele und Handlungsfelder definiert, aus denen prioritär umzusetzende Maßnahmen abgeleitet werden. Die Abgrenzung der Region orientiert sich dabei weniger an Kreis- oder Planungsregionsgrenzen als vielmehr an funktionalen Verflechtungen.

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