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Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen

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(© Nilz Böhme)
Blick auf die schirgiswalder Umgebindehäuser und die Brücke im Hintergrund
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(© Nilz Böhme)
Blick auf Hohnstein zwischen Bergen und Wald

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung eröffnet mit der Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen (FRL RegIn/2023) für Vorhaben, die der zukunftsorientierten Entwicklung der Regionen, Städte und Dörfer, der Baukultur und des Innovativen Bauens im Freistaat Sachsen dienen, eine Chance auf Umsetzung.

Förderanträge für Projekte können nach Aufruf des Staatsministeriums für Regionalentwicklung gestellt werden. Aktuell besteht keine Antragsmöglichkeit. Über künftige Förderaufrufe werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

Unterstützt werden Projekte, die nicht in der bestehenden Förderlandschaft abgebildet werden, für die aber dennoch ein landesweites Interesse des Freistaates Sachsen besteht sowie eine besondere Bedeutung für die Fachziele des Staatministeriums für Regionalentwicklung gegeben ist. Es werden insbesondere Projekte gesucht, die innovative Ansätze mit überregionaler Bedeutung entwickeln oder umsetzen.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Fassung der Förderrichtlinie Besondere Regionale Initiativen - FRL RegIn/2023 (REVOSax - FRL RegIn/2023).

Die Projekte sollen Maßnahmen in einem oder mehreren der nachfolgenden Bereiche zum Gegenstand haben:

  • Regionalentwicklung, insbesondere Initiativen zur Belebung der Innenstädte und Ortsteilzentren sowie Kooperationsprojekte,
  • Baukultur, insbesondere Vorhaben mit Relevanz für das Neue Europäische Bauhaus (NEB),
  • Baukulturelles Erbe,
  • Innovatives Bauen, insbesondere Konzepte, Vorplanungen und Modellvorhaben.

Eine Projektförderung können natürliche Personen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts erhalten.

Die Zuwendung wird im Regelfall als Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die beantragte Förderung muss mindestens 4.000 EUR und darf höchstens 200.000 EUR betragen.

Die Förderung dient der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken in eng begrenzten Fällen. Soweit das Projekt auch nach anderen Förderrichtlinien gefördert werden könnte, sind diese vorrangig zu nutzen. Die Kumulierung von mehreren Förderprogrammen ist ausgeschlossen.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt zumindest eine überregionale Wirkung entfaltet und / oder übertragbare / nachnutzbare Projektergebnisse liefert. Projekte mit ausschließlich örtlicher Wirkung können nicht gefördert werden.

Projekte, deren Folgekosten finanziell nicht gesichert sind, können nicht gefördert werden. Eine Anschlussförderung zu bereits in Vorjahren über die FRL RegIn/2021 bzw. FRL RegIn/2023 geförderten Projekten sowie eine wiederholte Förderung von inhaltlich gleichartigen Projekten sind ausgeschlossen. Ausnahmen können nur für im Haushaltsplan explizit ausgewiesene Vorhaben zugelassen werden.

Die Projekte sollen grundsätzlich im Zeitraum 2024-2025 realisiert werden. In Ausnahmefällen können auch über diesen Zeitraum hinausgehende Projekte bewilligt werden.

Die Sächsische Aufbaubank prüft in einem ersten Schritt die formellen Fördervoraussetzungen der eingereichten Projekte. Anschließend erfolgt eine fachliche Bewertung durch das Staatsministerium für Regionalentwicklung.

Bei der Auswahl der geeigneten Projekte werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Umfang/Intensität der durch das Projekt betroffenen Fachinteressen / -ziele gemäß FRL RegIn/2023,
  • Innovationsgrad des Projekts,
  • das Projekt ist eine fachlich besonders sinnvolle / vorteilhafte Ergänzung einer bereits anderweitig geförderten Maßnahme,
  • zu erwartende langfristige positive Wirkung des Projekts über den Zeitraum der Förderung hinaus,
  • überregionale / sachsenweite Übertragbarkeit und / oder Wirkung des Projekts,
  • das Projekt dient der Umsetzung von Beschlüssen der Sächsischen Staatsregierung und / oder Zielen des Koalitionsvertrages 2019 - 2024.

Bewilligungen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Das Antragsformular steht bei der Sächsischen Aufbaubank zur Verfügung. SAB - FRL RegIn/2023 - Formulare/Downloads

Förderanträge können nach Aufruf des Staatsministeriums für Regionalentwicklung bei der Sächsischen Aufbaubank bis zu dem dort genannten Stichtag gestellt werden.

Bei Interesse an einer Förderung können Sie gern die Beratung der SAB in Anspruch nehmen.

Die Kontaktdaten der Ansprechpartner bei der SAB finden Sie hier: Link SAB - FRL RegIn/2023 - Ansprechpartner.

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