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Braunkohlenpläne

In den Braunkohlenplangebieten »Leipzig-Westsachsen« und »Oberlausitz-Niederschlesien« ist als Teilregionalplan für jeden Tagebau ein Braunkohlenplan, bei stillgelegten Tagebauen als Sanierungsrahmenplan, durch die betroffenen Regionalen Planungsverbände aufzustellen.
Die Braunkohlenpläne enthalten, soweit es für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung erforderlich ist, Festlegungen zu

  • den Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, den Grenzen der Grundwasserbeeinflussung, den Haldenflächen und deren Sicherheitslinien,
  • den fachlichen, räumlichen und zeitlichen Vorgaben,
  • den Räumen, in denen Änderungen an Verkehrswegen, Vorflutern, Leitungen aller Art vorzunehmen sind,
  • den durch die Inanspruchnahme von Gebieten erforderlichen Umsiedlungen und
  • den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche sowie zu der anzustrebenden Landschaftsentwicklung im Rahmen der Wiedernutzbarmachung.

Die Betriebspläne der im Braunkohlenplangebiet tätigen Bergbauunternehmen und die Sanierungsvorhaben sind mit den Braunkohlenplänen in Einklang zu bringen.

Grundlage der Braunkohlenpläne sind die langfristigen energiepolitischen Vorstellungen der Staatsregierung. In der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien waren die Braunkohlenpläne für die langfristig fortzuführenden Tagebaue Nochten und Reichwalde seit 1994 verbindlich. Im Braunkohlenplan Tagebau Nochten war ein Bereich der Lagerstätte als Vorranggebiet Braunkohlengewinnung gesichert. Um dieses in ein Abbaugebiet zu überführen, wurde seit Oktober 2007 ein Fortschreibungsverfahren durchgeführt. Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien hat am 1. Oktober 2013 den fortgeschriebenen Braunkohlenplan Tagebau Nochten als Satzung beschlossen. Seit dem Inkraftreten dieses derzeit noch verbindlichen Braunkohlenplanes Nochten haben sich die energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen wesentlich geändert. So legte das Bergbauunternehmen LEAG im März 2017 ein neues Revierkonzept für die Lausitz vor, in dem u. a. das im Braunkohlenplan Nochten gesicherte Abbaugebiet 2 deutlich reduziert wurde und somit Ortslagen erhalten werden können. Aus diesem Grund hat der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien am 22. Juni 2017 die erneute Fortschreibung des Braunkohlenplanes Nochten beschlossen.

Für den Tagebau Welzow-Süd, der zum überwiegenden Teil auf Brandenburger Gebiet liegt, wurde im Jahr 2007 durch die Gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg mit dem Planverfahren für den räumlichen Teilabschnitt II begonnen. Im Mai 2009 beschloss der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien die Aufstellung eines Braunkohlenplanes für den kleinen sächsischen Teil des Tagebaus Welzow-Süd. Beide Verfahren wurden zeitlich und inhaltlich miteinander abgestimmt. Nach umfangreichen Beteiligungsverfahren in beiden Ländern traten beide Braunkohlenpläne im Jahr 2014 in Kraft.

Des Weiteren sind in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien 14 Sanierungsrahmenpläne aufgestellt und für verbindlich erklärt worden. Davon wurde inzwischen der Sanierungsrahmenplan Olbersdorf aufgehoben, da seine Ziele hinsichtlich der Bergbausanierung vollständig umgesetzt sind. Im Zuge der 2008 beschlossenen Fortschreibung der 13 Sanierungsrahmenpläne sollen die Raumnutzungen künftig in den Regionalplan integriert werden.

Für die Planungsregion Leipzig-Westsachsen wurde der seit März 1999 verbindliche Braunkohlenplan für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain im November 2003 durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht aus formellen Gründen für nichtig erklärt. Im Dezember 2003 wurde mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Braunkohlenplanes Schleenhain begonnen. Dieser ist seit August 2011 verbindlich. Weiterhin gibt es in der Planungsregion Leipzig-Westsachsen 6 verbindliche Sanierungsrahmenpläne.

Zum Braunkohlenplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain in der verbindlichen Fassung vom 25. August 2011 hatte die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes in ihrer Sitzung vom 17. Juni 2021 dessen Gesamtfortschreibung zur Anpassung an die Entwicklung beschlossen. Am 6. Oktober 2022 beschloss die Verbandsversammlung die Freigabe des Rohentwurfs zur Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten Stellen einschließlich Anhörung.

Die Veranlassung zur Anpassung an die Entwicklung resultiert aus den Festlegungen des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818), das in seiner Anlage 2 für das Kraftwerk Lippendorf mit den Blöcken R und S eine Stilllegung spätestens zum 31. Dezember 2035 festschreibt. Damit verkürzt sich die Laufzeit des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain als alleinige Versorgungsbasis für das Kraftwerk mit Braunkohle entsprechend. In der Folge unterliegen auch die Grundzüge der Wiedernutzbarmachung gravierenden Veränderungen.

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