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Raumordnungspläne

Eine zentrale Aufgabe der Raumordnung ist es, fachübergreifende, langfristig angelegte Entwicklungspläne als Raumordnungspläne aufzustellen, und zwar für das Gebiet (den Raum) des Freistaates Sachsen insgesamt (Landesentwicklungsplan) und für dessen Planungsregionen (Regionalpläne). Anhand dieser Pläne werden raumbedeutsame Einzelvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der angestrebten Entwicklung geprüft. Daneben nehmen die Raumordnungsbehörden mit der Beratungsfunktion für alle Planungsträger eine wichtige öffentliche Aufgabe wahr. Die Raumordnungsbehörden können sich dabei auf die systematisch gesammelten und räumlich geordneten Daten und Erkenntnisse der Raumbeobachtung stützen.

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