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Raumordnungspläne

Schema der Wechselwirkung der verschiedenen Planungsebenen
Gegenstromprinzip der Raumplanung  © Sächsisches Staatsministerium für Infratsruktur und Landesentwicklung

Raumordnungspläne sind fachübergreifende, langfristig ausgerichtete Entwicklungspläne. Diese umfassen auf Landesebene den Landesentwicklungsplan (LEP) für das gesamte Gebiet des Freistaates Sachsen sowie die Regionalpläne für die vier Planungsregionen.

Anhand dieser Pläne wird die raumordnerische Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben geprüft, insbesondere ihre Vereinbarkeit mit den im Plan festgelegten Zielen der angestrebten Raumentwicklung. Dies betrifft beispielsweise Industrieansiedlungen, großflächige Einzelhandelsprojekte, Windkraftstandorte oder Infrastrukturmaßnahmen wie Autobahnabschnitte und Eisenbahnknoten.

Die Aufstellung der Raumordnungspläne gehört zu den Kernaufgaben der Raumordnungsbehörden. Zusätzlich nehmen sie eine wichtige Beratungsfunktion für öffentliche und private Planungsträger wahr. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur überörtlichen Koordination raumbedeutsamer Nutzungen.

Die Raumordnungsbehörden können sich dabei auf die systematisch gesammelten und räumlich geordneten Daten und Erkenntnisse der Raumbeobachtung stützen.

Die Raumordnung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. In Sachsen regelt das Landesplanungsgesetz den zweistufigen Organisationsaufbau der Raumordnungsbehörden und die Zuständigkeiten für die Aufstellung und den Vollzug der Raumordnungspläne.

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