Raumplanung
Die Abbildung zeigt das System der Raumplanung in der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen.
Die räumliche Gesamtplanung umfasst die Raumordnung des Bundes, die Landes- und die Regionalplanung und die kommunale Planung. Sie steht als überfachliche und zusammenfassende Planung den Fachplanungen gegenüber.
Die Abbildung zeigt das System der Raumplanung in der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen.
Um die Aufgabe der Raumordnung, also die Koordination erfüllen zu können, ist die Zusammenarbeit von Bund und Ländern erforderlich. Dafür wurde 1967 die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) geschaffen. Mitglieder der MKRO sind die für Landesplanung zuständigen Minister und Senatoren der Länder und der für Raumordnung zuständige Bundesminister. Seit der 46. Ministerkonferenz für Raumordnung am 31. Mai 2022 in Potsdam trägt die Ministerkonferenz die Bezeichnung Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK). In der RMK werden aktuelle raumordnerische Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung sowie zentrale Herausforderungen der Landesplanung, der räumlichen Entwicklung in Deutschland und der europäischen Raumentwicklung beraten.
Die Raumordnung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. In Sachsen regelt das Landesplanungsgesetz den zweistufigen Organisationsaufbau der Raumordnungsbehörden und die Zuständigkeiten für die Aufstellung und den Vollzug der Raumordnungspläne.