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Europäische Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit in der Europäischen Union gewinnt auf räumlich-funktionaler Ebene zunehmend an Bedeutung, wodurch das Thema „Europäische Raumordnung“ ins Blickfeld gerät. Die genaue Kenntnis der nationalen Raumordnungssysteme wird für Deutschland und damit auch für Sachsen immer wichtiger. Der Freistaat Sachsen hat sich in Artikel 12 der Sächsischen Verfassung verpflichtet, eine grenzübergreifende regionale Zusammenarbeit anzustreben, die auf den Ausbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf eine friedliche Entwicklung in der Welt gerichtet ist.

Ein wichtiges Element der EU-Politik ist die Kohäsionspolitik. Sie geht davon aus, dass zwischen reicheren und ärmeren Regionen in der EU ein Ausgleich stattfinden soll, um den Folgewirkungen der ungleichen wirtschaftlichen Entwicklung entgegenzuwirken. Die Ziele dieser Politik bestehen seit 1986 darin, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu festigen. Der Vertrag von Lissabon fügte einen dritten Aspekt hinzu: den territorialen Zusammenhalt. Dieser kann mit folgenden Mitteln verbessert werden:

  • durch Förderung eines tragfähigen Konzepts für die integrierte Entwicklung von Regionen als Räume, in denen die Bürger ihr Leben führen,
  • durch Förderung lokaler politischer Maßnahmen und durch sektorübergreifende Abstimmung von Politik und Multi-Level-Governance von der kommunalen bis zur europäischen Ebene,
  • durch Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den Gebieten, um die europäische Integration zu stärken und
  • durch Wissen über Regionen, damit Entwicklungen angemessen gestaltet werden können.

Bereits im Prozess der inhaltlichen Ausfüllung der sog. Territorialen Kohäsion ist es wichtig, die einschlägigen Positionen der Mitgliedstaaten genau zu kennen, um in der europäischen Entscheidungsfindung Partnerschaften bilden und Interessen umsetzen zu können. Für die Fragen der Raumentwicklung und Raumordnung auf europäischer Ebene spricht zum einen der Bedeutungsverlust der Binnengrenzen, der einerseits zu Konflikten auf räumlicher Ebene führt und gleichzeitig aber die Möglichkeit der grenzübergreifenden raumordnerischen Zusammenarbeit verbessert. Zum anderen ist es die offensichtliche Notwendigkeit, die raumrelevanten, sektoralen Förderpolitiken der EU besser aufeinander abzustimmen und sachgerechte Abgrenzungskriterien der Fördergebiete zu entwickeln. Es bedarf der Koordination raumrelevanter Tätigkeiten der EU, die vor allem durch die Strukturförderung Einfluss auf den Raum ausübt. Die europäische Raumentwicklung umfasst die Koordinierung der raumrelevanten Fachbereiche und den Bereich der Raumbeobachtung. Die Koordinierung ist vom Leitziel der Territorialen Kohäsion getragen. Als strategisches Dokument schafft die Territoriale Agenda 2020 den politischen Rahmen für eine Förderung des territorialen Zusammenhalts in Europa. Die für die Raumentwicklung zuständigen Minister haben sich hier auf ein politisches Papier verständigt, das zum Ziel hat, durch Empfehlungen für eine integrierte Raumentwicklungspolitik die Potenziale der Regionen und Städte Europas für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung zu mobilisieren. Das Interesse an den Entwicklungen in den anderen Regionen Europas nimmt zu und die Auswirkungen der Entwicklungen auf die eigene Region werden größer. Um positive Effekte zu verstärken und um mögliche negative Auswirkungen auf Raum- und Siedlungsstrukturen anderer Regionen zu verhindern, bedarf es einer übergeordneten Perspektive für die jeweilige nationale Raumentwicklungspolitik. Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) liefert nationalen Raumentwicklungspolitiken und Fachpolitiken der EU klare, räumlich übergreifende Leitbilder und Ziele, die in allen Regionen der EU gleichzeitig verfolgt und in ihren Wechselwirkungen berücksichtigt werden sollen. Mit Hilfe des Europäischen Raumbeobachtungsnetzwerks ESPON werden Informationen gesammelt, Disparitäten bewertet, Fördermaßnahmen untersucht und Wirksamkeitsanalysen durchgeführt. Gerade durch die Einflussnahme bei der Festlegung von Förderkriterien und -maßnahmen hat der Bereich der Raumbeobachtung indirekt großen Einfluss auf den Raum.

Die Territoriale Agenda 2020 nennt 6 Prioritäten für die Entwicklung Europas:

  1. Förderung einer polyzentrischen und ausgewogenen Raumentwicklung
  2. Förderung der integrierten Entwicklung in Städten, ländlichen Gebieten und Sonderregionen
  3. Territoriale Integration in grenzüberschreitenden und transnationalen funktionalen Regionen
  4. Gewährleistung der globalen Wettbewerbsfähigkeit von Regionen durch eine starke lokale Wirtschaft
  5. Verbesserung der territorialen Anbindung für den Einzelnen, für Gemeinden und Unternehmen
  6. Verwaltung und Verknüpfung der Umwelt-, Landschafts- und Kulturgüter von Regionen

 

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