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Förderrichtlinie RegioPlan

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(© SMR/Ziehm)

Das Areal der Alten Zuckerfabrik in Delitzsch wird dank RegioPlan nun zum Gewerbegebiet entwickelt, das das CTC Großforschungszentrum beherbergen wird.

Zu sehen ist ein Luftbild des Areals der alten Zuckerfabrik in Delitzsch, wo nun ein Gewerbegebiet entwickelt wird u.a. für das neue Chemnie-Großforschungszentrum
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(© Nilz Böhme)
Region Zittau mit Zittauer Gebirge

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung unterstützt Kommunen im Freistaat Sachsen bei vorausschauenden Planungsprozessen für die Bebauungs- und Flächennutzungsplanung. Im Sinne einer dynamischen und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung sollen Entwicklungspotenziale, insbesondere für Zukunftstechnologien, erschlossen und potenzielle gewerbliche Ansiedlungen erleichtert werden, um die Nutzung investiver Förderungen zeitgerecht zu ermöglichen.

Förderanträge können nach Aufruf des Staatsministeriums für Regionalentwicklung bei der Sächsischen Aufbaubank bis zu dem dort genannten Stichtag gestellt werden. Aktuell gibt es keinen Förderaufruf zu dieser Richtlinie.

Unterstützt wird die Erstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Fassung der Förderrichtlinie RegioPlan.

Gefördert wird die Erstellung von:

  • Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen größer 50 ha  → Schwerpunkt A
  • Bebauungsplänen für gewerbliche Ansiedlungen von 10 bis 50 ha → Schwerpunkt B
  • Flächennutzungsplänen mit Flächen für gewerbliche Ansiedlungen von mindestens 10 ha → Schwerpunkt C

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände. Mit Zustimmung der Gemeinde kann auch der Landkreis Zuwendungsempfänger sein. Bei gemeindeübergreifenden Vorhaben können mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden neben den Landkreisen auch Planungszweckverbände Zuwendungsempfänger sein.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die ganz oder teilweise Rücknahme der Zuwendung erfolgt, wenn innerhalb der Zweckbindungsfrist von 5 Jahren im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben Einnahmen (z. B. aus der Vermarktung von Grundstücken) erzielt werden.

Für Maßnahmen im Schwerpunkt A beträgt der Fördersatz in den Jahren

  • 2023: 75%
  • 2024: 75%
  • 2025: 75%
  • 2026: 70%
  • 2027: 60%

Für Maßnahmen der Schwerpunkte B und C beträgt der Fördersatz in den Jahren

  • 2023: 50%
  • 2024: 50%
  • 2025: 40%
  • 2026: 30%
  • 2027: 20%

Maßgeblich für die Anwendung des jahresbezogenen Fördersatzes in den einzelnen Schwerpunkten ist der Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Antrages bei der Sächsischen Aufbaubank.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Grundleistungen der Leistungsbilder Bebauungsplan und Flächennutzungsplan gemäß HOAI. Bei begründetem Bedarf sind zusätzliche Ausgaben für die Grundleistungen der Leistungsbilder Landschaftsplan und Grünordnungsplan gemäß HOAI zuwendungsfähig. Dabei ist bei der Planung die künftige Versorgung mit erneuerbaren Energien zu berücksichtigen. Die Ausgaben für baugebietsbezogene Energie- und Wärmekonzepte sind förderfähig.

Ausgaben für Planungsleistungen sind nur förderfähig, wenn der IT-Austauschstandard (XPlanung) angewandt wird.

Bei gemeindeübergreifenden Vorhaben kann der Fördersatz aufgrund von Vorbereitung, Koordination, interkommunaler Abstimmung und Steuerung um bis zu 5% erhöht werden.

Das Plangebiet muss sich im Freistaat Sachsen befinden.

Vor einer Flächenausweisung im Außenbereich muss hinreichend geprüft sein, dass die Potenziale im Innenbereich ausgeschöpft und devastierte Flächen einbezogen wurden.

Die Sächsische Aufbaubank prüft in einem ersten Schritt die formellen Fördervoraussetzungen der eingereichten Anträge.

Über die Förderwürdigkeit der Vorhaben (Anträge) sowie Ausnahmen entscheidet ein Fachgremium. Die Kriterien für das Ranking werden im Aufruf veröffentlicht.

Vorhaben, die einen Impuls für die Entwicklung großflächiger gewerblicher Ansiedlungen geben sowie Vorhaben, die gleichzeitig den Zielen integrierter regionaler Entwicklungsstrategien dienen, werden innerhalb der Schwerpunkte vorrangig gefördert.

Das Antragsformular steht bei der Sächsischen Aufbaubank zur Verfügung. SAB - FRL RegioPlan - Formulare/Downloads

Förderanträge können nach Aufruf des Staatsministeriums für Regionalentwicklung bei der Sächsischen Aufbaubank bis zu dem dort genannten Stichtag gestellt werden. Aktuell gibt es keinen Förderaufruf zu dieser Richtlinie.

Eine Beratung vor Antragstellung wird empfohlen. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner bei der SAB finden Sie hier: SAB - FRL Regioplan - Ansprechpartner

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