Raumordnungsbericht 2025
Gemäß § 17 Abs. 1 SächsLPlG erstellt die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde zur Unterrichtung des Landtages regelmäßig, mindestens einmal in jeder Legislaturperiode, einen Bericht über die raumbedeutsamen Entwicklungen, insbesondere Planungen und Maßnahmen mit Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung. Der letzte Raumordnungsbericht war der Raumordnungsbericht 2020, der begründet durch den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag 2019-2024 weitgehend auf den Themenbereich der Daseinsvorsorge fokussiert war.
Dem im Rahmen der Befassung im Landtagsausschuss geäußerten Wunsch nach einer zukünftig wieder größeren Inhaltsbreite, ausgerichtet an den Festlegungen des Landesentwicklungsplanes 2013, kommt der Raumordnungsbericht 2025 nach, behält aber gleichzeitig eine vertiefte Betrachtung der Daseinsvorsorge bei. Nach der Fertigstellung der Regionalpläne im Berichtszeitraum kann auch erstmalig über die Umsetzung im Landesentwicklungsplan enthaltener Handlungsaufträge durch die Regionalplanung berichtet werden.
Dem etablierten 5-Jahres-Zyklus folgend nimmt der Raumordnungsbericht 2025 die Verwirklichung bzw. Umsetzung der im LEP 2013 formulierten evaluierbaren Ziele und Grundsätze der Raumordnung in den Blick. Der Berichtszeitraum umfasst im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2024 und schließt damit zeitlich an den des Vorgängerberichtes an.