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Regionale Handlungsfähigkeit

Die regionale Ebene bleibt im Sinne des Subsidiaritätsgedankens die sachgerechte Gestaltungs- und Entscheidungsebene für die räumliche Entwicklung. Der LEP 2013 enthält eine ganze Reihe von Handlungsaufträgen an die Regionalen Planungsverbände als Träger der Regionalplanung. Damit können die Regionen nach einer landesweit einheitlichen Verfahrensweise letztendlich über die jeweiligen Raumnutzungen und Raumfunktionen selbst entscheiden. Dies gilt beispielsweise für den vorbeugenden Hochwasserschutz, den Rohstoffabbau, die Windenergie, die Kulturlandschaftsentwicklung, die Ausprägung eines ökologischen Verbundes, die Waldmehrung und die Festlegung der Grundzentren. Sechs Erläuterungskarten veranschaulichen für einige Themen den gegenwärtigen Stand der Fachdaten zur Erfüllung der im LEP 2013 festgelegten Handlungsaufträge. Bei der Fortschreibung der Regionalpläne sind dann die aktuellen Daten der Fachinformationssysteme zu nutzen. 

Ein wichtiges Anliegen des LEP 2013 ist es, die regionale Selbstorganisation zu verbessern und die regionale und interkommunale Zusammenarbeit zu befördern. Alle Regionen und Teilräume sollen die Chance haben, sich wettbewerbsfähig zu entwickeln. Deshalb benennt auch der LEP 2013 für die Träger der Regionalplanung eine Reihe von Handlungsfeldern der raumordnerischen Zusammenarbeit.

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