Neufassung des Landesentwicklungsplanes
Die Staatsregierung ist verpflichtet, den Landesentwicklungsplan regelmäßig zu prüfen und bei Erforderlichkeit an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Seit dem Inkrafttreten des verbindlichen Landesentwicklungsplans 2013 haben sich die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Voraussetzungen für die räumliche Entwicklung im Freistaat Sachsen deutlich gewandelt.
Der Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode („Mutig neue Wege gehen. In Verantwortung für Sachsen“) legt eine Neufassung des Landesentwicklungsplans ausdrücklich fest. Dabei soll auf Verständlichkeit und Wirksamkeit Wert gelegt werden – kein bürokratisches Fachgutachten, sondern ein strategisches Steuerungsinstrument mit klarer Zielrichtung.
Ziel ist eine schlanke, verständliche und praxisorientierte Gesamtstrategie, die den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen wirksam begegnet. Der neue Plan soll:
- Orientierung bieten – für Kommunen, Unternehmen und Bürger,
- Gestaltungsfreiräume schaffen – zur Stärkung regionaler und kommunaler Verantwortung,
- Verfahren vereinfachen – mit dem Ziel der Reduzierung von Zielabweichungsverfahren,
- steuernd wirken – bei der Sicherung landesweit bedeutsamer Gewerbeflächen, der Rohstoffsicherung, der Flächeninanspruchnahme sowie im vorsorgenden Hochwasserschutz.
Die Neufassung erfordert eine Konzentration auf die wesentlichen Inhalte, eine Verschlankung des Umfangs sowie die Reduktion von Redundanzen und fachplanerischen Detailregelungen – ohne dabei an Steuerungskraft zu verlieren.
Der neue Landesentwicklungsplan soll bis zum Ende der 8. Legislaturperiode vorliegen.
- Phase 1 – Vorbereitung und Zieldefinition: Gutachtenerstellung, Erarbeitung der Eckpunkte sowie Beschluss zur Neufassung durch die Staatsregierung
- Phase 2 – Entwurfserarbeitung: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht sowie Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 9 Abs. 1 ROG, Erarbeitung des Planentwurfes mit Umweltbericht
- Phase 3 – Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: Anhörung und Beteiligung zum Planentwurf einschließlich Entwurf des Umweltberichts, Durchführung von Informationsveranstaltungen
- Phase 4 – Überarbeitung und Finalisierung: Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen, Berücksichtigung der Ergebnisse in einem geänderten Planentwurf, einschließlich Entwurf des Umweltberichts, ggf. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Planänderung
- Phase 5 – Inkraftsetzung: Beschluss der Staatsregierung über die Rechtsverordnung, Bekanntmachung und Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Zur Vorbereitung der Neufassung hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) im Dezember 2023 den Lehrstuhl für Regionalentwicklung und Raumordnung an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau mit der Erstellung eines Gutachtens zum Landesentwicklungsplan 2013 beauftragt. Das Gutachten enthält wichtige Empfehlungen inhaltlicher, aber auch organisatorischer und instrumenteller Art.
Zur Neufassung des Landesentwicklungsplans wurden zunächst Eckpunkte formuliert. Sie bilden die Grundlage der Beteiligung nach § 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG.
- Eckpunktepapier
Die Sächsische Staatsregierung hat am 17. Juni 2025 beschlossen, den aus dem Jahr 2003 stammenden Landesentwicklungsplan fortzuschreiben. Damit wird ein wichtiges Projekt des Koalitionsvertrages aufgegriffen. Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes reagiert die Staatsregierung auf sich verändernde wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen mit einem zukunftsorientierten Rahmenplan für die räumliche Entwicklung in Sachsen. Das Kabinett hat sich über erste fachliche Zielsetzungen und Eckpunkte der Fortschreibung verständigt und knüpft hierbei an wichtige Zielstellungen des Koalitionsvertrages an.