Neufassung des Landesentwicklungsplanes
Die Staatsregierung ist verpflichtet, den Landesentwicklungsplan regelmäßig zu prüfen und bei Erforderlichkeit an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Seit dem Inkrafttreten des verbindlichen Landesentwicklungsplans 2013 haben sich die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Voraussetzungen für die räumliche Entwicklung im Freistaat Sachsen deutlich gewandelt.
Der Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode (»Mutig neue Wege gehen. In Verantwortung für Sachsen«) legt eine Neufassung des Landesentwicklungsplans ausdrücklich fest. Dabei soll auf Verständlichkeit und Wirksamkeit Wert gelegt werden – kein bürokratisches Fachgutachten, sondern ein strategisches Steuerungsinstrument mit klarer Zielrichtung.
Ziel ist eine schlanke, verständliche und praxisorientierte Gesamtstrategie, die den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen wirksam begegnet. Der neue Plan soll:
- Orientierung bieten – für Kommunen, Unternehmen und Bürger,
- Gestaltungsfreiräume schaffen – zur Stärkung regionaler und kommunaler Verantwortung,
- Verfahren vereinfachen – mit dem Ziel der Reduzierung von Zielabweichungsverfahren,
- steuernd wirken – bei der Sicherung landesweit bedeutsamer Gewerbeflächen, der Rohstoffsicherung, der Flächeninanspruchnahme sowie im vorsorgenden Hochwasserschutz.
Die Neufassung erfordert eine Konzentration auf die wesentlichen Inhalte, eine Verschlankung des Umfangs sowie die Reduktion von Redundanzen und fachplanerischen Detailregelungen – ohne dabei an Steuerungskraft zu verlieren.
Der neue Landesentwicklungsplan soll bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 vorliegen.
- Phase 1 – Vorbereitung und Zieldefinition: Gutachtenerstellung, Erarbeitung der Eckpunkte sowie Beschluss zur Neufassung durch die Staatsregierung
- Phase 2 – Entwurfserarbeitung: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht sowie Anhörung öffentlicher Stellen nach § 9 Abs. 1 ROG (Informationen zum Planentwurf) und nach § 8 Abs. 1 ROG (Scoping zur Umweltprüfung), Erarbeitung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
- Phase 3 – Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung: Anhörung und Beteiligung zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, Durchführung von Informationsveranstaltungen
- Phase 4 – Überarbeitung und Finalisierung: Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen, Berücksichtigung der Ergebnisse in einem geänderten Planentwurf, einschließlich Umweltberichts, ggf. erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Plananpassungen
- Phase 5 – Inkraftsetzung: Beschluss der Staatsregierung über die Rechtsverordnung, Bekanntmachung und Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt
Zur Vorbereitung der Neufassung hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) im Dezember 2023 den Lehrstuhl für Regionalentwicklung und Raumordnung an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau mit der Erstellung eines Gutachtens zum Landesentwicklungsplan 2013 beauftragt. Das Gutachten enthält wichtige Empfehlungen inhaltlicher, aber auch organisatorischer und instrumenteller Art.
Zur Neufassung des Landesentwicklungsplans wurden zunächst Eckpunkte formuliert. Sie bilden die Grundlage der Beteiligung nach § 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG.
Die Sächsische Staatsregierung hat am 17. Juni 2025 beschlossen, den aus dem Jahr 2013 stammenden Landesentwicklungsplan fortzuschreiben. Damit wird ein wichtiges Projekt des Koalitionsvertrages aufgegriffen. Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes reagiert die Staatsregierung auf sich verändernde wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen mit einem zukunftsorientierten Rahmenplan für die räumliche Entwicklung in Sachsen. Das Kabinett hat sich über erste fachliche Zielsetzungen und Eckpunkte der Fortschreibung verständigt und knüpft hierbei an wichtige Zielstellungen des Koalitionsvertrages an.
Am 28. August 2025 erfolgte mittels Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt die Unterrichtung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten.
Zudem sind die öffentlichen Stellen gefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind (§ 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 Raumordnungsgesetz).
Zeitgleich werden die öffentlichen Stellen, deren Aufgaben im Bereich Umwelt und Gesundheit von möglichen Auswirkungen des Landesentwicklungsplans betroffen sein können, gebeten, zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts Stellung zu nehmen.
Die Beteiligung erfolgt auf Basis der Eckpunkte, die die zentralen Zielsetzungen der Neufassung zusammenfassen. Die Eckpunkte, der LEP 2013 sowie weitere allgemeine Informationen zur Fortschreibung des LEP 2013 einschließlich der durchzuführenden Umweltprüfung können unter Materialien und Veröffentlichungen - Landesentwicklung - sachsen.de eingesehen werden.
Die Übermittlung der Stellungnahme soll vorzugsweise über das Sächsische Beteiligungsportal https://mitdenken.sachsen.de/-pSbwmbLw oder als E-Mail landesentwicklungsplan@smil.sachsen.de erfolgen.