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Landesentwicklungsplan 2013

Mit dem Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) liegt eine raumordnerische Gesamtkonzeption für den Freistaat Sachsen vor. Die Staatsregierung hat den Plan am 12. Juli 2013 als Rechtsverordnung beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgte im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2013 vom 30. August 2013; das Inkrafttreten erfolgte am darauffolgenden Tag Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen 1 (Landesentwicklungsplan 2013 - LEP 2013) Mit dem LEP 2013 wurde der seit dem 1. Januar 2004 verbindliche Landesentwicklungsplan 2003 (LEP 2003) ersetzt.

Deckblatt des ausgedruckten LEP © Sächsisches Staatsministerium für Infratsruktur und Landesentwicklung

Mit dem Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) liegt eine raumordnerische Gesamtkonzeption für den Freistaat Sachsen vor. Die Staatsregierung hat den Plan am 12. Juli 2013 als Rechtsverordnung beschlossen. Er wurde im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2013 vom 30. August 2013 veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.

Mit dem LEP 2013 wurde der seit dem 1. Januar 2004 verbindliche Landesentwicklungsplan 2003 (LEP 2003) ersetzt. Materialien und Veröffentlichungen

Die Staatsregierung ist nach § 7 Abs. 8 Raumordnungsgesetzes (ROG) verpflichtet, den für einen mittelfristigen Zeitraum zu erstellenden Landesentwicklungsplan alle 10 Jahre zu prüfen und durch Fortschreibung an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen.

Seit der letzten Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes im Jahr 2003 haben sich die Rahmenbedingungen auf internationaler und nationaler Ebene, aber auch die teilräumlichen Herausforderungen für die räumliche Entwicklung im Freistaat Sachsen selbst weiter verändert. Beispielshaft seien genannt: 

  • fortschreitender demografischer Wandel (räumlich differenzierter Bevölkerungsrückgang, veränderte Altersstrukturen) und Auswirkungen auf die Infrastrukturen,
  • fortschreitende europäische Integration sowie Globalisierung der Ökonomie und damit verbundener internationaler Standortwettbewerb,
  • absehbare Folgen des fortschreitenden Klimawandels und Notwendigkeit einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien,
  • Auswirkungen der Kreisgebiets- und Funktionalreform (veränderte Gebietsstrukturen und Aufgabenwahrnehmung durch die Landkreise und Kreisfreien Städte),
  • Verminderung finanzieller Ressourcen.

Die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes erfolgte auf der Grundlage von § 6 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes in der Fassung vom 11. Juni 2010 (SächsLPlG) sowie der §§ 9 und 10 des ROG in der Fassung vom 11. Juni 2010. Der Landesentwicklungsplan wird als Raumordnungsplan in Form einer Rechtsverordnung durch die Staatsregierung beschlossen.

Am 16. März 2010 fasste die Staatsregierung den Beschluss zur Fortschreibung des LEP 2003 und formulierte Eckpunkte. Das Verfahren zur Erarbeitung des LEP 2013 war durch ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren gekennzeichnet, das unter anderem die breite Einbindung der Öffentlichkeit sowie Sachverständigenanhörungen im Sächsischen Landtag umfasste.Im Ergebnis gingen rund 2.000 Stellungnahmen mit etwa 10.000 Einzelhinweisen ein

Ziel des LEP 2013 ist es, die räumliche Entwicklung des Landes im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse zu steuern und hierfür einen vorausschauenden sowie rechtsverbindlichen Ordnungsrahmen zu schaffen. Das Leitbild „Sachsen 2025“ setzt auf räumlich ausgewogene Entwicklung, soziale Teilhabe, wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit, ökologische Verantwortung und europäische Integration – getragen von einer kooperativen, regionsspezifischen Entwicklungsstrategie.

Der LEP 2013 enthält verbindliche Ziele und abwägbare Grundsätze zur räumlichen Ordnung und Entwicklung. Er richtet sich an die öffentlichen Stellen und ist bei allen raumbedeutsamen Planungen zu berücksichtigen. Die darin enthaltenen Vorgaben dienen:

  • der Abstimmung von Nutzungsansprüchen im Raum,
  • der Schaffung von Planungssicherheit für Vorhabenträger,
  • der Koordination raumbedeutsamer Fachplanungen.

Die im LEP 2013 festgelegten Grundsätze und Ziele werden in den Regionalplänen der vier sächsischen Planungsregionen (Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien, Region Chemnitz) konkretisiert. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Regionalen Planungsverbände. (Verweis auf die interne Webseite Regionalpläne)

Die kommunale Bauleitplanung hat die Ziele der Raumordnung zu beachten und die Grundsätze angemessen in die Abwägung einzubeziehen. Der LEP 2013 eröffnet den Regionen durch Handlungsaufträge sowie Vorgaben mit Gestaltungsfreiräumen ein hohes Maß an planerischer Verantwortung.

Der Landesentwicklungsplan verfolgt umfassende Ziele, die auf eine nachhaltige, resiliente und zukunftsfähige Entwicklung des Freistaates ausgerichtet sind:

  • Integration Sachsens in die europäische Raumentwicklung durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit,
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung der wirtschaftsrelevanten Standortfaktoren,
  • Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch flächendeckende Daseinsvorsorge,
  • Stabilisierung des Zentrale-Orte-Systems, insbesondere im ländlichen Raum,
  • Ausbau leistungsfähiger Verkehrsinfrastrukturen und Anbindung an transeuropäische Netze,
  • Bewahrung regionaler Identitäten sowie Förderung der Stadt-Land-Kooperation,
  • Förderung regionaler Netzwerke und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit,
  • Anpassung an den Klimawandel und Integration erneuerbarer Energien,
  • Flächenmanagement zur Begrenzung des Flächenverbrauchs,
  • Schutz der Kulturlandschaften und Stärkung ökologischer Funktionen des Freiraums.
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