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Aktuelles

Die Sächsische Staatsregierung hat am 17. Juni 2025 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Sachsen einschließlich des Landschaftsprogramms neu zu fassen. Mit der Bekanntmachung im Sächsisches Amtsblatt vom 28. August 2025 wurde die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die allgemeinen Planungsabsichten unterrichtet.

Zudem sind die öffentlichen Stellen gefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind (§ 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 Raumordnungsgesetz).

Zeitgleich werden die öffentlichen Stellen, deren Aufgaben im Bereich Umwelt und Gesundheit von möglichen Auswirkungen des Landesentwicklungsplans betroffen sein können, gebeten, zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts Stellung zu nehmen.

Die Beteiligung erfolgt auf Basis der Eckpunkte, die die zentralen Zielsetzungen der Neufassung zusammenfassen. Die Eckpunkte, der LEP 2013 sowie weitere allgemeine Informationen zur Fortschreibung des LEP 2013 einschließlich der durchzuführenden Umweltprüfung können unter Materialien und Veröffentlichungen - Landesentwicklung - sachsen.de eingesehen werden.

Die Übermittlung der Stellungnahme soll vorzugsweise über das Sächsische Beteiligungsportal https://mitdenken.sachsen.de/-pSbwmbLw oder als E-Mail landesentwicklungsplan@smil.sachsen.de erfolgen.

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